Ansprüche
nach einem Verkehrsunfall
mit Personenschaden
Zu
prüfen sind 5 in Frage kommende Ansprüche, und zwar
gegenüber
1.
der gesetzlichen Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft,
2. der privaten Unfallversicherung,
3. dem Versorgungsamt (Stichwort: Grad der Behinderung (GdB)),
4. dem Rentenversicherungsträger (Rente wegen teilweiser
bzw.
voller Erwerbsminderung),
5. dem Unfallgegener.
Zunächst
ist zu prüfen, ob die Voraussetzung für den Versicherungsschutz
in der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben ist. D.h. als
erstes ist zu prüfen, ob der Verunglückte zum gesetzlich
oder freiwillig versicherten Personenkreis gehört.
Laut Sozialgesetzbuch
(SGB) Buch VII ist dann zu prüfen, ob der Straßenverkehrsunfall
ein Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII ist.
Einzelheiten
hierzu finden Sie in dem Kapitel "Schleudertrauma
- Recht der gesetzlichen Unfallversicherung" (Download
als pdf-Datei, 1,2 MB) von Herrn Prof. O. E. Krasney aus dem
Buch von Graf, Grill, Wedig: Beschleunigungsverletzung der Halswirbelsäule.
Steinkopff Verlag, 2009.